Langzeitentlastung

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„Die Pflege eines Angehörigen entspricht oftmals einer Vollzeitstelle mit einem dazugehörigen Bereitschaftsdienst. […] Um Überforderung bis zur totalen Erschöpfung zu vermeiden, sind regelmäßige Auszeiten für pflegende Angehörige unerlässlich.“

Aus "Auch pflegende Angehörige brauchen mal eine Auszeit – Kurzzeitpflege als Alternative“ von Silke Niewohner, Seite 90

Wohl wissend um die besondere Leistung pflegender Angehöriger hat die Gesetzgebung Ent­lastungsmöglichkeiten für sie vorgesehen. Doch oft werden diese aus Mangel an Informationen nicht in Anspruch genommen. 

Mit dem folgenden Überblick der gesetzlichen Entlastungs­leistungen können Sie Auszeiten in Ihrem Pflegealltag individuell planen. 

Entlastungsmöglichkeiten – gesetzliche Ansprüche

Übersicht der in diesem Heft vorgestellten Leistungen

Um einen Kreis mit einem Paragrafenzeichen herum sind verschiedene Kreise mit Wörtern gruppiert: Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Hospizpflege, Kurse für pflegende Angehörige, Eingliederungshilfe, Tages- und Nachpflege.

Wenn Sie als Familie vor der Frage stehen, ob Sie die Versorgung Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes langfristig in der häuslichen Umgebung übernehmen können, kann sich die Kenntnis über Entlastungsmöglichkeiten als hilfreich erweisen.

Wir beraten Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch über Ihre individuellen Ansprüche und Möglichkeiten.

Wichtige Hinweise

  • Gesetzliche Leistungen werden in der Regel nur auf Antrag gewährt.
  • Es wird immer geprüft, ob und in welchem Umfang die beantragten Leistungen notwendig und zweckmäßig sind.
  • Ein abgelehnter Antrag ist noch keine endgültige Entscheidung. Widersprüche können oft erfolgreich sein!