Langzeitentlastung

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„Die Pflege eines Angehörigen entspricht oftmals einer Vollzeitstelle mit einem dazugehörigen Bereitschaftsdienst. […] Um Überforderung bis zur totalen Erschöpfung zu vermeiden, sind regelmäßige Auszeiten für pflegende Angehörige unerlässlich.“

Aus "Auch pflegende Angehörige brauchen mal eine Auszeit – Kurzzeitpflege als Alternative“ von Silke Niewohner, Seite 90

Um pflegenden Angehörigen Entlastung im Alltag zu schaffen oder echte Auszeiten zu ermöglichen, sind finanzielle und organisatorische Lösungen nötig. Diese hat der Gesetzgeber eingerichtet, um die besondere Leistung pflegender Angehöriger zu würdigen und die Belastung abzufedern. 

Hier erhalten Sie einen Überblick über Ihre Möglichkeiten und die Leistungen, die Ihnen helfen können, Auszeiten zu planen und Ihre Gesundheit zu erhalten.

Entlastungsmöglichkeiten – gesetzliche Ansprüche

Übersicht der hier vorgestellten Leistungen

Um einen Kreis mit einem Paragrafenzeichen herum sind verschiedene Kreise mit Wörtern gruppiert: Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Hospizpflege, Kurse für pflegende Angehörige, Eingliederungshilfe, Tages- und Nachpflege.

Wenn Sie also die Versorgung Ihres Kindes langfristig in der häuslichen Umgebung übernehmen können oder übernehmen möchten, ist es wichtig, die Ansprüche und Rahmenbedingungen zu kennen - und dazu gehören auch die Entlastungsmöglichkeiten für Sie als pflegende Angehörige.

Wir beraten Sie gerne auch zu allgemeinen rechtlichen Ansprüchen und Ihren individuellen Möglichkeiten.

Wichtige Hinweise

  • Gesetzliche Leistungen werden in der Regel nur auf Antrag gewährt.
  • Es wird immer geprüft, ob und in welchem Umfang die beantragten Leistungen notwendig und zweckmäßig sind.
  • Ein abgelehnter Antrag ist noch keine endgültige Entscheidung. Widersprüche können oft erfolgreich sein!